Fördermöglichkeiten
Bezuschussung durch die Deutsche Rentenversicherung
Leitfaden für die Bezuschussung von Hilfsmitteln
Der Mitarbeiter benötigt ein ärztliches/orthopädisches Attest mit dem Hinweis darauf, dass ein entsprechendes Hilfsmittel verordnet werden muss, damit die Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann.
Optimal ist es, wenn bereits der Orthopäde unseren nexxtoffice VITA Stuhl direkt benennt, da dann die Wahrscheinlichkeit der hundertprozentigen Bezuschussung bis zum vollen Endbetrag am größten ist.
Der Mitarbeiter reicht mit dem Attest den entsprechenden Antrag ausgefüllt bei der Rentenversicherung ein. Ausschlaggebend für die Bewilligung ist auch, ob bereits 15 Jahre Rentenbeiträge gezahlt worden sind. Die Bearbeitung der Anträge kann bis zu einem halben Jahr dauern. Um den Vorgang etwas zu beschleunigen, ist es sinnvoll, gleich einen Kostenvoranschlag mitzuschicken.
Das bewilligte Hilfsmittel geht in das Eigentum des Mitarbeiters über, d.h. bei einem Arbeitsplatzwechsel könnte der Stuhl mitgenommen werden.
Ausführliche Informationen erhaltenn Sie auch direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder Ihrem zuständigen Leistungsträger.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Berater.